Rechtliche Fragestellungen bei BIM-Projekten

Tobias Tretzmüller

Der Aufsatz stellt Fragen und versucht Aussagen zu rechtlichen Herausforderungen bei BIM-Projekten. Ein junger Jurist bereitet diesen Aufsatz in Gesprächen mit jungen Architektinnen und Ingenieuren vor. BIM als dynamische Materie.

Urheberrechtliche Fragestellungen:

BIM-Projekte sind charakterisiert durch ein kooperatives, kommunikatives, interdisziplinäres und transparentes Miteinander der involvierten Akteure. Bisherige Prozesse waren geprägt von einem nachweislichen, eher langsamen Hin und Her von Informationen und Unterlagen. Jede Übergabe von Werken, Dokumenten, Know-how, Verantwortung, Haftung etc. wurde dokumentiert. Die Aufgabe der Juristen war oft, solche Übergabeketten im Rahmen von Wertschöpfungsketten (Unternehmensketten, Vertragsketten) im Nachhinein zu analysieren und daraus Ansprüche abzuleiten oder klarzustellen. Diese „Ketten“ werden in digitaler Kooperation eher zu „Knäueln“. Was bedeutet das für die Juristen?

Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen:

Wie können die in BIM offengelegten Informationen Rechtschutz genießen. In Betracht kommt hier insbesondere eine Qualifikation als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Was nicht „angemessen“ geschützt ist, ist kein Geschäftsgeheimnis!

(c) Daniela Klemencic

Tobias Tretzmüller ist selbstständiger Anwalt in Wien

Datenschutz, Datensicherheit und Datenverfügbarkeit:

Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden zu beachten sein. Daher werden entsprechende datenschutzrechtliche Vereinbarungen abzuschließen sein und es wird Informationspflichten nachzukommen sein. Service-Level-Agreements und Wartungsverträge mit Softwareanbietern zur Verfügbarkeit der Daten, Absicherung der Interoperabilität, vergabe- und kartellrechtliche Fragestellungen werden sich auftun. Die Bedürfnisse der öffentlichen Auftraggeber sind zu erkennen und zu respektieren. Die Internationalität der Digitalisierung spielt eine maßgebliche Rolle. Vieles ist heute nicht mehr national zu regeln.

Software und Automatisierte Prozesse:

In der Technik und im Recht halten digitalisierte und automatisierte Prozesse Einzug. Digital vernetzte Baustellen, machine-to-machine communication, VR (Virtual Reality) und AR (Augmented Reality) in Planung, Ausführung und Betrieb, der Einsatz von AI (Artificial Intelligence) in unseren Prozessen werden uns beschäftigen.

Vertragsgestaltung:

Verträge haben größte Bedeutung in der alltäglichen Praxis unserer Berufe. Sie regeln den Ablauf von Wertschöpfungsketten, die Zusammenarbeit von Unternehmen und Personen, das Ergebnis (Werk) unserer Arbeit. Bleibt es bei den üblich gewordenen Projektabwicklungsmodellen mit den vielen Claims? Kann BIM dazu beitragen, dass gemeinsame Ziele (erfolgreiche Fertigstellung, optimaler Betrieb) in den Vordergrund treten? Welche Abwicklungsmodelle und Verträge braucht es dazu? Welche Anreize und Sanktionen können dazu beitragen? Kann man aus IT-Projekten mit ihren agilen Modellen für das Bauwesen lernen? Werden wir integrierte Vertragsmodelle entwickeln, die gemeinsame Zielerreichung für alle belohnen?

Fazit:

Die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit BIM sind vielschichtig. Manche Bedenken sind berechtigt. Viele neue Chancen eröffnen sich. Typische Fragestellungen aus agilen Softwareprojekten können wegweisend sein. Sie sind damit nicht grundsätzlich neuartig. Unsere Verträge dürfen Projekte keinesfalls verkomplizieren. Wie kann man das gemeinsame Projektziel vertraglich fördern?

Wir schauen mit sehr unterschiedlichen Brillen auf Projekte und Werke. Brauchen wir AR-Brillen für Juristen, die ihnen neue Blicke auf Bauprojekte vor Augen halten?